Offiziell war alles Völkerfreundschaft in der DDR. Und für die Unterdrückten anderer Länder gab es Soli-Konzerte,  Soli-Basare und Soli-Altpapiersammeln.  Was kaum jemand weiß: Die DDR war zugleich auch Gehilfe bei der Abschottung  der Bundesrepublik gegen Asylbewerber.

Wer in die DDR wollte, benötigte zumeist ein Visum. Bundesbürger und ähnlich zuverlässige Schwerkapitalisten bekamen  es zum Beispiel als Tagesvisum für Berlin an den Grenzübergangsstellen. Längere Urlaubsreisen konnten sie über Reisebüros buchen, die sich um die weiteren Formalitäten gekümmert haben.  Visa wurden auch von Konsulaten und den Konsularabteilungen der DDR-Botschaften erteilt – es sei denn,  die Antragsteller kamen aus Ländern, die als Heimatländer potenzieller Bewerber um Asyl in der Bundesrepublik galten.  Die entsprechende Länderliste wurde von den DDR-Behörden laufend aktualisiert und enthielt Ende der 80er Jahre zwischen zwanzig und dreißig Staaten, darunter Indien und zahlreiche weitere  asiatische und afrikanische Länder.  Deren Staatsangehörige erhielten selbst dann kein Einreisevisum für die DDR, wenn sie einen touristischen Aufenthalt gebucht hatten, was behördenintern damit begründet wurde, dass dieser Besuch mit hoher Wahrscheinlichkeit nur ein Vorwand sei, um in die Bundesrepublik weiterzureisen und dort Asyl zu beantragen.  Auch Transitvisa durften nur erteilt werden, wenn ein Anschlussvisum der Bundesrepublik oder eines anderen westlichen Staates vorgelegt werden konnte.

Ob und in welcher Form sich die Bundesrepublik für diese Dienste erkenntlich gezeigt hat, entzieht sich der Kenntnis des Autors.

 

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