Beim Reden über die Ostdeutschen herrsche ein normativer Populismus. Die Gründe für die anhaltende Spaltung würden totgeschwiegen. Yana Milev benennt sie. Der Beitrag wurde im Freitag 41/19 veröffentlicht. Die Zweitveröffentlichung hier erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
Yana Milev:
“Ausgeschlossen
Vor knapp 30 Jahren übernahm die CDU den Osten Deutschlands. Man hat in der Zeit seitdem von Regierung, Behörden und Medien viel gehört – über die Ex-DDRler, über die Ex-DDR, über Abgründe, über Verfehlungen, über Schuld und Schande. Auch die Rede von den „Mitläufern“ im Unrechtsregime DDR war dabei. Gemeint war eine Zwei-Drittel-Bevölkerungsmehrheit, die weder Dissidenten noch Regimeopfer noch Oppositionelle waren und 1989/90 noch nicht einmal zu den nationalistisch gestimmten „Wir sind ein Volk“-Demonstranten gehörten.
Aber Westmedien wussten ja immer alles besser. Meinungen von DDR-sozialisierten Menschen waren selten darunter. Und so haben wir in den letzten 30 Jahren relativ wenig von den Befindlichkeiten der Neubürger im flurbereinigten Osten gehört, bis etwa 2015 eine neue große Welle der Beobachtungen über die Ossis losbrach. Artikel im Stile „Oh Ostmann“ oder „Was ist mit den Ostdeutschen los?“ häuften sich. Pegida war das Reizwort. AfD, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Rechtspopulismus waren die Erklärungen.
Mit den Ereignissen in Chemnitz 2018 hatte die mediale Welle des Zumutbaren für mich persönlich einen Höhepunkt erreicht. Viel war die Rede von einem gefährlichen Populismus, dem die Ostler verfallen. Was aber, so dachte ich, wenn die Mediengewalt, die seit dem Staatsvertrag von 1991 fest in Westhand ist und hemmungslos über den rechten Osten zu berichten weiß, selbst ein populistischer Treiber ist? In diesen Medien sorgt man sich um den Zustand „der Demokratie“ im Osten, aktuell in einer Umfrage der Zeit.
Verordnetes Vergessen
Das klingt fast sakrosankt; wer da noch Einwände macht, ist nicht mehr satisfaktionsfähig. Um besser zu verstehen, was da passiert, habe ich den Begriff des „normativen Populismus“ kreiert. Er meint einen Gestus der moralischen Überlegenheit, der stets das Andere skandalisiert, ohne zu bemerken, dass im Monopolanspruch auf die liberale Demokratie bereits totalitäre Züge aufscheinen. Es ist gar nicht einfach, sich diesem Gestus zu widersetzen, so sehr ist er allgemeingültig geworden als der „beste“ denkbare Gestus der Zivilgesellschaft.
Sagen wir es darum einmal so: Die Spaltung von Ost und West, die uns heute beschäftigt, ist das Resultat von Abwicklung und Abriss der Arbeits- und Lebensräume sowie eines verordneten Vergessens, das die DDR-sozialisierten Werte, Einstellungen, Kompetenzen und Kapitalsorten ab den 1990er Jahren aus den Institutionen der BRD ausgrenzt. Eine Diskriminierung von Herkunft und Erinnerungskultur der Ostdeutschen ist nur die logische Folge, die bis heute ihren langen Schatten wirft.
Was soll die Wiedervereinigung anders gewesen sein als ein Restitutionsakt von Alteigentümern und Privatiers, von Investoren und Gesellschaftern mithilfe des normativen Populismus à la Hans-Ulrich Wehler, demgemäß die DDR, eigentlich „sowjetische Satrapie“, als eine Fußnote in der Gesellschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland wiederherzustellen sei? Die DDR wurde in ihrer Geschichtsinterpretation neu ins Bild gesetzt: Es blieb nichts weiter als ein Unrechtsstaat und die zweite deutsche Diktatur.
Die Rechnung ging leider nicht auf, wie man heute an den Folgen der ab 1990 hergestellten Zweiklassengesellschaft Ost–West sieht. Die Subordinierten wehren sich gegen ein Geschichtsimplantat, aus dem sie ausgeschlossen wurden. Davon, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit ab 1990 ihr Land selbst gestalten wollte, ist eben nicht die Rede auf den Podien der liberalen Mitte. Ebenso wenig diskutiert man, dass sich der Kernstaat durch Sukzession alle Vermögen der DDR einverleibte, um diese dann als „gebende Hand“ tranchenweise für „Modernisierung“ und „Sanierung“ wieder zurückfließen zu lassen. In der veröffentlichten Erzählung wurde polarisiert: maroder Pleitestaat da, demokratischer Rechtsstaat der Aufbauhelfer dort. Der „Aufschwung Ost“ wurde zum Investmentprojekt West unter Ausschluss Ostdeutscher. Es ist belegt, welche sozialen und psychosozialen Folgen dieser Ausschluss bis heute mit sich bringt. Aber sind sie auch bekannt? Ist bekannt, dass die Folgen der „Einheit“ eine Konjunktur an Sterberaten durch Herzinfarkte, Schlaganfälle, Unfälle und Suizide auslöste, die „Deaths of despair“?
Mit der „Wiedervereinigung“ bekämpften sich zwei Modelle: Das Modell der Annexion, das mit einem „stillen Putsch“ in der Volkskammer eingeleitet wurde und in einen Wirtschafts-, Sozial- und Kulturkrieg des Westens im Osten mündete, bekämpfte das Modell der Staats- und Gesellschaftsreform. Dessen Ziele waren eine Befreiung aus der Suprematie der SED in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft, eine Löschung des Artikels 1 aus der Verfassung, damit Aufhebung des Verfassungsstaus, weiterhin die Emanzipation von einem Sozialismus sowjetischen Typs, Freizügigkeit, Meinungs- und Pressefreiheit, wofür am Zentralen Runden Tisch die Freizügigkeitsreform, die Wirtschaftsreform wie auch die Militärreform für ein neutrales Deutschland und eine neue Verfassung, die zweite nach dem Sturz des ZK im November 1989, ausgearbeitet wurden. Das Ziel war ein demokratischer Sozialismus, eine sozialistische Marktwirtschaft und entsprechende staats- und völkerrechtliche Voraussetzung für eine schrittweise Konföderation mit der BRD, schließlich eine Staatsneugründung auf der Grundlage der Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung aller Deutschen nach Artikel 146 des Grundgesetzes, also Basisdemokratie.
Ab auf die Resterampe
Jedes dieser Reformziele wurde ab dem 18. März 1990 ignoriert. Die Wahl der Allianz für Deutschland, jener Steigbügelhalter für das Kabinett Kohl und Durchlassstelle für einen Tross an CDU-Beratern in die Volkskammer, dessen Mitgliederzahl die der DDR-Minister weit überstieg, waren ihr Ende. Eine knappe Mehrheit stimmte für die D-Mark. Es war der Moment, der den alternativlosen Eintritt in die entsicherte Globalgesellschaft bedeutete. Es obsiegte eine Elite-Demokratie West gegen eine Basisdemokratie Ost.
Während in Ostberlin (immer noch Hauptstadt der DDR) am 17. Juni 1990 erneut basisdemokratische Proteste stattfanden, waren die Würfel bereits gefallen. Das Privatisierungsgesetz oder auch Treuhandgesetz wurde beschlossen; die Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens konnte in Angriff genommen werden. Gleichzeitig wurde das Treuhandgesetz der Modrow-Regierung gelöscht. Der Kernstaat rückte schließlich mit über 35 Gesetzespaketen im Beitrittsgebiet ein. Diese Gesetze besiegelten den Auszug der Ostdeutschen aus ihrem Land sowie ihre Verschiebung auf die Resterampen der Dumpingmärkte und Arbeitsagenturen. Mit der Einführung der D-Mark wurde eine Inflation erzeugt, noch zu DDR-Zeiten, die ihr sicheres wirtschaftliches Ende bedeutete, während die Bevölkerung durch den Geldrausch taumelte. Nach bereits einem halben Jahr war die Euphorie verpufft. Da griffen bereits Privatisierungs-, Vermögens- und Vollstreckungsgesetz. Die ab 1990 anschwellenden Arbeitskämpfe und Proteste, die nun dreimal mehr Menschen auf die Straßen trieben als 1989 in der Herbstrevolution, wurden von Regierung und Staatsmedien ignoriert.
Man muss es sich vor Augen halten: Durchweg alle ab 1990 neu installierten Gesetze des Kernstaates im Beitrittsgebiet dienten der juristischen Protektion der Altbürger im Neuland – mit Ausnahme einiger ehemaliger SED- und Stasi-Bonzen, die sich auf den heimischen Absatzmärkten sowohl Posten als auch Kapital aus dem volkseigenen Vermögen sichern konnten. Das BGB von 1900, das nun auch auf dem Gebiet der Post-DDR galt, schützt bekanntlich die Privatautonomie von Eigentümern, Investoren, Gesellschaftern, Aktionären. Während zwischen 1990 und 1994 etwa 4,5 Millionen Menschen im Osten arbeitslos wurden.
Dazu kamen 2,7 Millionen Wendekinder, die ihre Eltern in der Desorientierung erlebten. Von all denen konnte kaum einer eine Klage erheben, da schlicht die Mittel für Rechtsdienste fehlten. Es war ja auch nicht so, dass die vom Kernstaat beschlagnahmten Vermögen der SED und anderer Organisationen – Reichsbahn, Post, Produktivvermögen der Volkswirtschaft und Auslandsvermögen – als Rechtsschutzmittel für die ehemalige DDR-Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurden. Es war auch nicht so, dass der eigentliche Auftrag im von Hans Modrow am 1. März 1990 erlassenen Treuhandgesetz, nämlich die Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am „Volkseigentum der DDR“, ernst genommen wurde. Begleitet wurde dieser Vorgang stets mit einem normativen Populismus; da eine Vollstreckung und Übernahme nach dem Handels- und Gesellschaftsrecht den Konkurs einer Gesellschaft voraussetzen, musste von der abgewirtschafteten Kommandowirtschaft, die in Trümmern lag, die Rede sein.
Ein solcher normativer Populismus soll nicht das letzte Wort hier haben. „Nur aus Kriegsjahren kennen wir ähnliche Einbrüche wie in der Post-DDR“, sagte damals der Präsident des WZB (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) Wolfgang Zapf. Sie sind bis heute nicht überwunden.”
Yana Milev, geb. 1969 in Leipzig, ist promovierte Kulturphilosophin sowie Soziologin und Ethnografin. Sie ist seit 2014 Privatdozentin für Soziologie der School of Humanities and Social Sciences der Universität St. Gallen. Zuletzt erschien von ihr: Demokratiedefekte: Ein Essay zum normativen Populismus (agenda Verlag 2019, 116 S., 17,90 Euro)
Foto: Berlin, November 1989, Grenzübergang Oderberger Strasse, © Jens Rötzsch
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