Über 90 Prozent der Frauen in der DDR waren erwerbstätig. Einen Tag im Monat konnten sie dabei bezahlt zu Hause bleiben: am Haushaltstag. Die Regelung wurde nach der Wiedervereinigung mit der Einführung des bundeseinheitlichen Arbeitszeitgesetzes abgeschafft.
Der Haushaltstag war keine Erfindung der DDR. Schon das kaiserliche Deutschland hatte mit der Gewerbeordnung von 1891 Frauen einen vorzeitigen Arbeitsschluss vor Sonn- und Feiertagen erlaubt. 1939 führte das nationalsozialistische Deutschland dann einen unbezahlten Waschtag für nichtjüdische deutsche Frauen in der Kriegswirtschaft ein. 1943 wurde die Gültigkeit auf alle berufstätigen nichtjüdischen Frauen erweitert, die Kinder unter 14 Jahren zu versorgen hatten.
Der Haushaltstag im Osten
Nach dem Krieg drangen die sowjetischen Militärregierungen in ihrer Besatzungszone auf die Einhaltung der 48-Stunden-Woche und verhinderten deshalb in Sachsen und Thüringen die gesetzliche Einführung eines bezahlten Hausarbeitstags. Geschlechtsspezifische Vergünstigungen für Frauen sollte es nur in Form betrieblicher Vereinbarungen geben. Von dieser Linie der Sowjetischen Militäradministration wich nur der Kommandant des Sowjetischen Sektors von Berlin Generalleutnant Alexander Kotikow ab – auch wegen der besonderen Situation in der Viersektorenstadt. So hatten Frauen in Ostberlin ab dem Sommer 1948 als Bestandteil eines sozialpolitischen 14-Punkte-Programms Anrecht auf einen monatlichen bezahlten Hausarbeitstag, falls sie einen eigenen Hausstand hatten und mindestens 46 Stunden an sechs Tagen die Woche arbeiteten. Bereits 1946 hatte Kotikow in Sachsen-Anhalt als zuständiger Kommandeur die Hausarbeitstagsverordnung der Provinzialverwaltung genehmigt, sei es als Zeichen eines eigenen Kopfs oder aus sozialen Erwägungen heraus.
Nachdem die junge DDR sich zunächst darauf konzentrierte, über das Recht auf Arbeit die gesamte Bevölkerung in den Aufbau eines sozialistischen Staates einzuspannen, führte sie dann 1952 den Haushaltstag als gesetztlich geregelte bezahlte Freistellung für verheiratete Frauen ein. Ab 1965 kamen auch unverheiratete Frauen mit einem Kind in dessen Genuss. 1977 gab es eine weitere Verbesserung: Nun konnten auch Frauen ab 40 Jahren ohne Kinder sowie im Ausnahmefall Männer (alleinstehende Väter mit Kind oder bei pflegebedürftiger Ehefrau) den Haushaltstag nehmen. Geregelt wurde das im Paragraph 185 des Arbeitsgesetzbuchs.
Im Westen regional unterschiedlich
In der alten Bundesrepublik waren berufstätige Frauen eher die Ausnahme als die Regel, oft waren sie zudem nur teilzeitbeschäftigt. 1970 betrug die Erwerbstätigenquote bei Frauen 45,9 Prozent. Und noch bis ins Jahr 1977 konnten Ehemänner ihren Frauen eine Erwerbstätigkeit untersagen.
Der Haushaltstag wurde in den Westzonen und der Nachkriegs-Bundesrepublik als bezahlte Freistellung in lediglich vier Bundesländern eingeführt (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen), jeweils geregelt durch Landesgesetze. Anspruchsberechtigt waren Frauen mit eigenem Hausstand. Niedersachsen, NRW und Hamburg gehörten zur britischen Besatzungszone, Bremen war amerikanisch besetzt. Dass der Hausarbeitstag in den südwestdeutschen Ländern nicht per Gesetz eingeführt wurde, hängt mit der dort ohnehin schon höheren Anzahl gesetzlicher Feiertage sowie der verbreiteteren Fünf- und Fünfeinhalbtage-Arbeitswoche zusammen.
1979 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Haushaltstag wegen der Ungleichbehandlung der Geschlechter für verfassungswidrig. Geklagt hatte ein Krankenpfleger, dessen Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung verwehrt hatte.
Und die Moral von der Geschicht’? Dass Männer nur im Ausnahmefall einen Haushaltstag nehmen konnten, deutet darauf hin, dass in der DDR mit der Gleichberechtigung auch nicht alles bestens war. Wenn jemand bezahlt zu Hause bleiben kann, scheint das im Zweifelsfall aber trotzdem besser, als wenn niemand zu Hause bleiben darf.
Wie war’s bei Ihnen – haben Sie den Haushaltstag genutzt? Erfahrungen jederzeit gern per Kommenar.
Lied “Wenn Mutti früh zur Arbeit geht”
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Ein fast ausgewogener, sehr informativer Beitrag, der auch ein Schlaglicht auf die Historie des Haushaltstages und seine gesellschaftlichen Zusammenhänge zulässt. Meine Frau hatte den Haushaltstag auch immer in Anspruch genommen. Da in einem Haushalt mit 3 Kindern und wo auch beide Elternteile voll berufstätig waren, dieser Tag eine durchaus eine hilfreiche Unterstützung bei dem Zweitberuf “privater Haushalt” war. Ich habe übrigens auch selbstverständlich und kräftig im Haushalt mitgearbeitet, trotzdem war meine Frau hier immer noch mehr belastet.
Deshalb ist Ihr Fazit von der daraus zu folgernden mangelnden Gleichberechtigung des Mannes in der DDR wohl sehr daneben. Dieser Tag hat der gesamten Familie sehr wirksam geholfen. Dass es in der BRD diesen Haushaltstag und bis heute noch nicht einmal ein Arbeitsgesetzbuch wie in der DDR gibt, ist ein bezeichnender Ausdruck von mangelndem staatlichem Sozialverhalten, egal bei welcher Zweckgebundenheit.
Wenn Ihr Fazit jedoch eine spaßige Frotzelei sein sollte, verzeihen Sie bitte meine Humorlosigkeit.
MfG
HB
Vielen Dank für Ihren Beitrag zum allgemeinen Bild. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Freischaltung. Ich hatte im Redaktionssystem länger nicht nach Post geschaut.